Eine Woche später schickte Andrea Huber mir eine lange Nachricht. Sie schrieb von Undankbarkeit, vom Alter, von weiblicher Sanftmut und von der „feinen seelischen Verfassung“ ihres Sohnes. Am Ende verlangte sie, ich solle Lukas den „familiären Zugang zu den Mitteln“ zurückgeben, denn mit einem nahestehenden Menschen gehe man so nicht um. Ich beantwortete alles mit einem einzigen Satz: Finanzielle Forderungen von Lukas würden ausschließlich schriftlich und im Rahmen des gesetzlichen Verfahrens entgegengenommen; der Anspruch wegen der beschädigten Sammlung werde gesondert geltend gemacht.
Lukas reichte tatsächlich die Vermögensauseinandersetzung ein. Ich hatte damit gerechnet. Mein Anwalt sah die Unterlagen durch und sagte, wir würden ruhig bleiben: Was während der Ehe angeschafft worden war, was mir allein gehörte, welche Anlagen aus welchen Quellen gespeist worden waren, welche Beträge Lukas freiwillig erhalten hatte und welche Kosten ich für ihn übernommen hatte. Keine Küchenschreie, keine Verweise auf seine Mutter, keine Reden über „männliche Energie“. Nur Daten, Kontoauszüge, Verträge und nachvollziehbare Geldbewegungen.
Zum ersten Termin erschien Lukas ohne Andrea Huber. Er wirkte, als habe er sich auf eine Familienszene eingestellt und sei stattdessen in eine Bestandsaufnahme geraten. Er versuchte zu erklären, ich hätte ihn mittellos zurückgelassen. Mein Vertreter fragte sachlich nach, wo Lukas in den vergangenen drei Jahren gearbeitet habe, welche Einkünfte er angegeben und welche monatlichen Überweisungen er von mir bekommen habe. Danach verhedderte er sich zunehmend und wurde gereizt, weil häusliche Redewendungen vor Gericht deutlich weniger Gewicht hatten als Kontoauszüge.
Die Sache mit der Pflanzensammlung lief auf einer eigenen Schiene. Das Gutachten war nicht vollkommen: Einige seltene Exemplare ließen sich nicht mit einem exakten Marktpreis ersetzen. Doch anhand der belegten Käufe, der Überweisungen, der Nachrichten und der Fotos ergab sich ein Schaden, der groß genug war, dass Andrea Huber zum ersten Mal nicht befahl, sondern bat: „Laura, lass uns das menschlich regeln.“ Ich leitete die Nachricht an meinen Anwalt weiter und schrieb nicht zurück.
Im Frühjahr wurde die Loggia wieder grün. Nicht so wie früher. Einige Sorten hatte ich verloren, andere waren knapp gerettet worden, bei manchen musste ich ganz von vorn beginnen. Ein kleiner Lithops schob ein neues Blattpaar hervor, und ich stellte ein frisches Schildchen mit dem Umpflanzdatum daneben. Auf dem Nachbarbrett lag meine aktualisierte Zugriffsliste. Hinter dem Namen Lukas Werner stand in jeder einzelnen Zeile dasselbe Wort: gesperrt.
Lukas wohnte inzwischen bei seiner Mutter und fand schließlich doch eine Arbeit. Nicht jene, von der er früher mit bedeutungsvoller Miene gesprochen hatte, sondern eine, bei der echte Anwesenheit und echte Aufgaben bezahlt wurden. Andrea Huber kam nicht mehr vorbei, um meine Handtücher, meine Vorräte oder meine Loggia zu kontrollieren. Sie musste sich nun mit dem beschäftigen, was sie so lange von mir verlangt hatte: einen erwachsenen Sohn selbst versorgen.
Die Aufteilung des Vermögens nahm ihren ordentlichen Lauf. Was das Gesetz vorsieht, wird geschehen. Aber den früheren Zugang hatte Lukas nicht mehr: nicht zu meinen Anlagen, nicht zu meinen Onlinebereichen, nicht zu meinen Entscheidungen. In der Wohnung blieben die Pflanzen, die Unterlagen und eine Stille, in der niemand mehr im Namen der Familie über meine Arbeit verfügte.